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   OLG Köln, 07.10.2016 - I-6 U 48/16   

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OLG Köln, 07.10.2016 - I-6 U 48/16 (https://dejure.org/2016,50716)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.2016 - I-6 U 48/16 (https://dejure.org/2016,50716)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - I-6 U 48/16 (https://dejure.org/2016,50716)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de

    Button für die Bestellung einer Mitgliedschaft darf nicht mit "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" beschriftet sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung einer Premium-Mitgliedschaft mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen; danach kostenpflichtig"; Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflicht gem. § 312j Abs. 2 BGB

  • online-und-recht.de

    Bestell-Button bei Amazon Prime-Mitgliedschaft wettbewerbswidrig

  • ra.de
  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung einer Premium-Mitgliedschaft mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig"; Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflicht gem. § 312j Abs. 2 BGB

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Gestaltung einer Schaltfläche zur Bestellung einer Premium-Mitgliedschaft mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestell-Button II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Button für die Bestellung einer Mitgliedschaft darf nicht mit "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" beschriftet sein

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Gestaltung von Bestell-Buttons und Informationspflichten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schaltfläche "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" zur Bestellung einer Mitgliedschaft unklar

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Auszüge)

    "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" genügt nicht der Buttonlösung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Gestaltung des Bestell-Buttons und der Mitteilung der wesentlichen Vertragsinformationen gem. § 312j BGB

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Bestellbutton-Beschriftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Button zur Bestellung einer kostenfreien Probemitgliedschaft darf bei automatischer Verlängerung zu einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft nicht mit "Jetzt gratis testen" beschrieben sein - Nicht hervorgehobener Hinweis "Danach kostenpflichtig" genügt nicht als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 108
  • MMR 2017, 552
  • K&R 2017, 132
  • WRP 2017, 225
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13

    50 De-Mails inklusive

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
    Mit der Frage, ob die Vertragsinformationen in nicht hervorgehobener Weise in einem "Fließtext" untergebracht werden dürfen, hat sich der Senat bereits im Verfahren "50 DE-Mails inklusive" auseinandergesetzt und mit Urteil vom 14.02.2014 (6 U 120/13, GRUR 2015, 75, juris-Tz. 74 ff.) zu den Anforderungen an die Informationspflicht des § 312g Abs. 2 BGB a.F. - der § 312j Abs. 2 BGB n.F. entspricht - ausgeführt:.

    Hinsichtlich der Problematik, dass im Fließtext andere Informationen, als die gesetzlich erforderlichen, enthalten sind, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 14.02.2014 - 6 U 120/13 - ausgeführt:.

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
    Ein bestimmter Klageantrag ist erforderlich, um den Streitgegenstand und den Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) festzulegen, sowie die Tragweite des begehrten Verbots zu erkennen und die Grenzen der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft festzulegen (BGH, GRUR 2011, 521 Tz. 9 - TÜV I).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2011, 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
    Zusätzliche abstrakte Beschreibungen im Antrag sind daher eine unschädliche Überbestimmung, durch die der Antrag nicht über die konkrete Verletzungsform hinaus erweitert wird, sondern durch die der Kläger lediglich verdeutlicht, in welchem Umfang er über die Umstände des konkret beanstandeten Verhaltens hinaus andere Verletzungshandlungen als im Kern gleichartig ansieht (BGH, GRUR 2006, 164 Tz. 14 - Aktivierungskosten II; GRUR 2011, 340 Tz. 21 - Irische Butter; GRUR 2011, 1151 Tz. 13f. - Original Kanchipur).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
    Zusätzliche abstrakte Beschreibungen im Antrag sind daher eine unschädliche Überbestimmung, durch die der Antrag nicht über die konkrete Verletzungsform hinaus erweitert wird, sondern durch die der Kläger lediglich verdeutlicht, in welchem Umfang er über die Umstände des konkret beanstandeten Verhaltens hinaus andere Verletzungshandlungen als im Kern gleichartig ansieht (BGH, GRUR 2006, 164 Tz. 14 - Aktivierungskosten II; GRUR 2011, 340 Tz. 21 - Irische Butter; GRUR 2011, 1151 Tz. 13f. - Original Kanchipur).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2011, 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2011, 152 Tz. 22 - Kinderhochstühle im Internet; GRUR 2011, 539 Tz. 11 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
    Zusätzliche abstrakte Beschreibungen im Antrag sind daher eine unschädliche Überbestimmung, durch die der Antrag nicht über die konkrete Verletzungsform hinaus erweitert wird, sondern durch die der Kläger lediglich verdeutlicht, in welchem Umfang er über die Umstände des konkret beanstandeten Verhaltens hinaus andere Verletzungshandlungen als im Kern gleichartig ansieht (BGH, GRUR 2006, 164 Tz. 14 - Aktivierungskosten II; GRUR 2011, 340 Tz. 21 - Irische Butter; GRUR 2011, 1151 Tz. 13f. - Original Kanchipur).
  • OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2016 - 6 U 48/16
    Insoweit hat der Senat bereits entschieden (WRP 2015, 1123-1125, Rn. 15 - juris), dass in zeitlicher und räumlicher Nähe nicht unbedingt heißt, dass der Hinweis auch räumlich vor dem Bestellbutton erscheinen muss.
  • KG, 20.12.2019 - 5 U 24/19

    Streamingabonnement - Wettbewerbswidriger Abonnementvertrag über Streamingdienste

    § 312j Abs, 3 BGB ist eine gesetzliche Vorschrift zur Regelung des Marktverhaltens im Sinne des § 3a UWG (vgl. OLG Hamm WRP 2014, 330; OLG Köln WRP 2016, 497; OLG Köln WRP 2017, 225).
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Gericht überlassen wäre (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Köln, WRP 2017, 225/227 - "Bestell-Button II" mwN.).
  • LG Berlin, 02.06.2022 - 67 S 259/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Sie sehen von Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU und § 312j Abs. 3 und 4 BGB unabhängig von den Umständen des Einzelfalls auch solche Rechtsgeschäfte erfasst, in denen die Entgeltlichkeit nur mittelbar aus dem Vertragsschluss folgt oder an den Eintritt weiterer Bedingungen oder Handlungen des Verbrauchers geknüpft ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 7. Oktober 2016 - 6 U 48/16, CR 2017, 251, beckonline Tz. 28 ff.; KG, Urt. v. 20. Dezember 2019 - 5 U 24/19, GRUR-RR 2020, 273, juris Tz. 33 ff.; LG München I, Beschl. v. 11. Juni 2013 - 33 O 12678/13, VuR 2013, 393, juris Tz. 9; Busch, a.a.O., § 312j Rz. 39.1; Glossner, in: Leupold/Wiebe/Glossner, IT-Recht, 4. Aufl. 2021, Teil 5.1 Rz. 294; Kappus, NZM 2022, 207; Kitz, in: Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multimediarecht, 57. EL, Stand: September 2021, Teil 13.1.
  • LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 62/17
    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Gericht überlassen wäre (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Köln, WRP 2017, 225/227 - "Bestell-Button II" mwN.).
  • LG Köln, 15.10.2019 - 31 O 145/18

    Vertrieb von Softbildkameras und Sofortbildfilmen stellt keine Herkunftstäuschung

    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Gericht überlassen wäre (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Köln, WRP 2017, 225/227 - "Bestell-Button II" mwN.).
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